Heft 9 / 2011
In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 9, Erscheinungstermin: 1. September 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Eheliches Güter- und Vermögensrecht
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BGH v. 2.2.2011 - XII ZR 185/08, Bewertung einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich, FamRB 2011, 265-266
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OLG Hamm v. 9.3.2011 - II-8 UF 207/10, Bemessung des Werts einer Versicherungsagentur im Zugewinnausgleich, FamRB 2011, 266-267
Ehescheidung
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BGH v. 2.2.2011 - XII ZR 11/09, Ausübungskontrolle bei Unterhaltsverzicht, FAMRB 2011, 267-268
Unterhaltsrecht
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BGH v. 8.6.2011 - XII ZR 17/09, Keine Anwendbarkeit des § 36 Nr. 1 EGZPO auf Aufstockungsunterhalt, FamRB 2011, 268-269
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BGH v. 1.6.2011 - XII ZR 45/09, Betreuungsunterhalt bei Betreuungsangebot des barunterhaltspflichtigen Elternteils, FamRB 2011, 269-270
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OLG Hamm v. 1.7.2011 - II-2 WF 146/11, Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren auf Volljährigenunterhalt, FamRB 2011, 270-271
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OLG Hamm v. 2.3.2011 - II-8 UF 131/10, Keine Unterhaltsverwirkung wegen Erzwingung der Teilungsversteigerung, FamRB 2011, 271-272
Versorgungsausgleich
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BGH v. 18.5.2011 - XII ZB 139/09, Ehrensold im Versorgungsausgleich, FamRB 2011, 272
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OLG Celle v. 12.4.2011 - 15 UF 308/10, Angemessenheit der Teilungskosten, FamRB 2011, 272-273
Kindschaftssachen
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OLG Hamm v. 7.6.2011 - II-2 WF 118/11, Die “unbeteiligte” Großmutter, FamRB 2011, 273-274
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OLG Düsseldorf v. 6.10.2010 - II-8 UF 139/10, Pflegeeltern als Ergänzungspfleger für ein Kind, FamRB 2011, 274-275
Verfahrensrecht
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BGH v. 6.4.2011 - XII ZR 79/09, Rückforderung von Leistungen aufgrund unwirksamen Prozessvergleichs, FamRB 2011, 275
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BGH v. 6.4.2011 - XII ZB 701/10, Verschulden bei Unerreichbarkeit des Faxanschlusses des Empfangsgerichts, FamRB 2011, 275-276
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OLG Hamm v. 15.6.2011 - 6 WF 178/11, Terminsgebühr in Familienstreitsachen ohne mündliche Verhandlung, FamRB 2011, 276-277
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OLG Zweibrücken v. 22.3.2011 - 6 WF 207/10, Abänderung einer Jugendamtsurkunde, FamRB 2011, 277-278
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KG v. 11.3.2011 - 18 WF 29/10, Wertbestimmung des Trennungsunterhaltsverfahrens, FamRB2011, 278-279
Steuerrecht
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BFH v. 23.5.2011 - III B 211/10, Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner, FamRB 2011, 279
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BFH v. 12.5.2011 - VI R 42/10, Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, FamRB 2011, 280
Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft
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BGH v. 25.5.2011 - XII ZB 625/10, Vergütung für den Vereinsvormund, FamRB 2011, 280-281
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BGH v. 25.5.2011 - XII ZB 440/10, Betreuervergütung bei Betreuerwechsel, FamRB 2011, 281-282
Erbrecht
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BGH v. 13.4.2011 - IV ZR 204/09, Pflichtteilsrecht des Enkels bei Enterbung und Pflichtteilsentziehung seines Elternteils, FamRB 2011, 282-283
Sozialrecht
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BGH v. 23.2.2011 - XII ZR 59/09, Inanspruchnahme für die Vergangenheit durch Träger sozialer Leistungen, FamRB 2011, 283-284
Aktuelle Praxisfragen
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Kemper, Rainer und Norpoth, Johannes, Abgetretene, verpfändete und gepfändete Anrechte im Versorgungsausgleich, FamRB 2011, 284-287
Vor kurzem hat der BGH (BGH v. 6.4.2011 – XII ZB 89/08, FamRZ 2011, 963 = FamRB 2011, 207) – noch für den Versorgungsausgleich nach altem Recht – entschieden, dass dort auch solche Anrechte auszugleichen sind, die – etwa zur Besicherung einer Baufinanzierung – an einen Dritten abgetreten sind. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass für eine Untersuchung, wie mit abgetretenen Anrechten im Versorgungsausgleich neuen Rechts zu verfahren ist. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf verpfändete und gepfändete Anrechte.
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Giers, Michael, Verfahrensrechtliche Probleme bei Scheidungsfolgesachen gem. § 137 Abs. 2 FamFG, FamRB 2011, 287-291
Die Regelungen für Scheidungsfolgesachen in § 137 Abs. 2 FamFG und Art. 111 Abs. 4 FGG-RG haben in der Praxis zu zahlreichen Problemen geführt. Der folgende Beitrag zeigt diese Probleme auf und bietet Lösungen unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung und die in der Literatur vertretenen Auffassungen.
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Schmid, Jürgen, Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.6.2011, FamRB 2011, 292-294
In der Vergangenheit haben die wiederkehrenden Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen mit Todesfolge oder mit der Folge erheblicher Körperverletzungen gezeigt, dass auch der für die betroffenen Kinder bestellte Vormund diese nicht vor den aus ihren tatsächlichen Lebensverhältnissen herrührenden Missständen und Gefährdungen geschützt hat. Augrund von personellen Engpässen in den Jugendämtern, in denen dann ein Amtsvormund wie im Fall des im Jahre 2006 in Bremen zu Tode gekommenen Kleinkindes Kevin für über 200 Mündel zuständig ist, ist es nicht möglich, sich den einzelnen Mündeln in ausreichendem Umfang persönlich zuzuwenden. Es hat sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen, dass der Amtsvormund die Überwachung der Personensorge allein den Mitarbeitern des allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts überlässt, sondern es ist unerlässlich, dass auch der Amtsvormund den Mündel in regelmäßigen Abständen persönlich trifft und deswegen die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft begrenzt werden. Denn bei frühzeitig erlangter Kenntnis der Lebensumstände des Mündels kann der Amtsvormund sehr viel besser Fehlentwicklungen entgegenwirken und erforderliche Maßnahmen im Interesse des Mündels veranlassen. All diese Gründe (niedergelegt in BT-Drucks. 17/3617, 6) haben zum Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.6.2011 geführt, BGBl. I, 1306.Der weitergehende Antrag der SPD-Fraktion vom 6.7.2010 forderte neben einer Aufnahme der gesetzlichen Konkretisierung der Personensorgepflichten des Vormunds, einer Beteiligung des Mündels bei Anordnung und Führung der Vormundschaft und einer Verbesserung seiner verfahrensrechtlichen Stellung eine Gesamtreform des Vormundschaftsrechts weitergehend dahin, die Teilnahme des Jugendamts an familiengerichtlichen Terminen konkret zu regeln, die Teilnahme von Familienrichtern an Fortbildungen und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den am Familienverfahren beteiligten Professionen in Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien als Kriterium zu verankern und länger bestehende Pflegeverhältnisse stärker rechtlich abzusichern (niedergelegt in BT-Drucks. 17/2411, 6). Diese Forderungen sind nicht Gesetz geworden.Die im Folgenden vorgestellten Änderungen traten am 6.7.2011 in Kraft, nur die Änderungen des § 1837 BGB und des § 55 SGB VIII werden nach Art. 3 des Gesetzes erst am 5.7.2012 in Kraft treten.
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Kindergartenkosten: Streitfragen und Lösungsvorschläge, FamRB 2011, 294-295
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Thiel, Lotte, Buchtipp, FamRB 2011, 295
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Testamentsregister-Verordnung, FamRB 2011, 296
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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung erfolglos, FamRB 2011, 296
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Neu: Newsletter Familienrecht, FamRB 2011, 296
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.08.2011 10:29