Otto Schmidt Verlag

Heft 3 / 2025

In der aktuellen Ausgabe FamRB Heft 3 (Erscheinungstermin: 01. März 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

03

FamRBinformativ

FamRB-Redaktion, Aus der familienrechtlichen Gesetzgebung, FamRB 2025, 89

Reformkommission “Zivilprozess der Zukunft“: Veröffentlichung Abschlussbericht, FamRB 2025, 89-90

Immer mehr Frauen beziehen Grundsicherung im Alter, FamRB 2025, 90

Hauß, Jörn, Kaffeerunden-Splitter: Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist, FamRB 2025, 90-91

Rechtsprechung

Eheliches Güter- und Vermögensrecht

BGH v. 18.7.2024 - V ZB 43/23 / Kogel, Walter, Zuschlagsversagung bei einem Verstoß gegen die Regeln des “fairen Verfahrens“ im Rahmen der Teilungsversteigerung, FamRB 2025, 92-93

Ehescheidung

OLG Stuttgart v. 17.7.2024 - 16 UF 144/23 / Kogel, Walter, Zur Anwendbarkeit des Doppelverwertungsverbotes bei einem Darlehen für ein im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Familienheims, FamRB 2025, 93-95

Versorgungsausgleich

BGH v. 12.6.2024 - XII ZB 496/22 / Adamus, Olaf, Ausgleich von Grundrenten-Entgeltpunkten im Versorgungsausgleich, FamRB 2025, 95-96

KG v. 24.7.2024 - 13 UF 30/21 / Breuers, Christian, Totalrevision des Versorgungsausgleichs nach Tod der ausgleichsberechtigten Person, FamRB 2025, 96-98

OLG Frankfurt v. 14.10.2024 - 4 UF 173/23 / Thormeyer, Nils, Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers nach schuldrechtlichem VA und Abtretung des Anspruchs in Höhe der Ausgleichrente, FamRB 2025, 98-99

Kindschaftssachen

BGH v. 6.11.2024 - XII ZB 368/24 / Schneider, Mark, Rechtzeitige Überlassung eines Sachverständigengutachtens in Unterbringungsverfahren nach § 1631b BGB, FamRB 2025, 99-100

OLG Saarbrücken v. 3.12.2024 - 6 UF 64/24 / Clausius, Monika, Umgangsausschluss bei miterlebter häuslicher Gewalt, FamRB 2025, 100-103

OLG Celle v. 5.6.2024 - 10 UF 191/23 / Fouloglidou, Chrysanthi, Beratung und/oder therapeutische Anbindung während Begutachtung zu sexuellem Missbrauch, FamRB 2025, 103-104

OLG Bamberg v. 26.11.2024 - 7 WF 236/24 e / Locher, Matthias, Vollstreckbarkeit von Geboten nach § 1666 Abs. 3 BGB, FamRB 2025, 104-105

AG Schöneberg v. 6.12.2024 - 87 F 5169/24 / Rinau, Nicole, Regelungsbedürfnis für die Erteilung einer sog. Reisevollmacht, FamRB 2025, 105-106

Abstammung/Adoption

OLG Karlsruhe v. 28.8.2024 - 2 WF 75/24 / Siede, Walther, Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Anfechtung der Vaterschaft bei Unzulässigkeit einer Sachentscheidung, FamRB 2025, 106-108

Verfahrensrecht

BGH v. 30.10.2024 - XII ZB 173/24 / Giers, Michael, Beschwer bei Verpflichtung zur Herausgabe von Urkunden, FamRB 2025, 108-109

BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 255/24 / Ahn-Roth, Wera, Zustellungsnachweis bei elektronischem Empfangsbekenntnis, FamRB 2025, 109-110

OLG Frankfurt v. 10.8.2024 - 4 WF 95/24 / Bergmann, Annett, VKH: Keine Mutwilligkeit für unterhaltsrechtliches Eilverfahren bei teilweisem Anerkenntnis im Hauptsacheverfahren, FamRB 2025, 110-111

OLG Frankfurt v. 28.3.2024 - 4 WF 57/24 / Krause, Lambert, Gebühren bei Verbindung von Verfahren nach § 1666 BGB und § 1671 BGB, FamRB 2025, 111-112

Betreuung/Unterbringung

BGH v. 17.7.2024 - XII ZB 127/24 / Sarres, Ernst, Erneute Anhörung der betreuten Person im Beschwerdeverfahren, FamRB 2025, 112-113

Beiträge für die Beratungspraxis

Aktuelle Praxisfragen

Mohnert, Alica, Gutachtenqualität in Kindschaftssachen, FamRB 2025, 113-119

Die Verfasserin erläutert, wozu psychologische Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen eingesetzt werden, welche Untertypen es gibt und wie die gesetzlichen Anforderungen an die Berufsqualifikation eines Gutachters ausgestaltet sind. Darauf aufbauend führt sie in die Gütekriterien ein, an denen sich wissenschaftlich durchgeführte Einzelfalldiagnostik messen lassen muss, und zeigt die essentiellen Bestandteile eines fertigen Gutachten auf.

Stockmann, Roland, Der vom Familiengericht übergangene Beteiligte und sein Beschwerderecht – Teil 1, FamRB 2025, 119-124

Jahrelang – verstärkt seit Inkrafttreten des FamFG vor 15 Jahren – wurde von Rechtsprechung und Literatur über die Frage diskutiert, wie verfahrensrechtlich damit umzugehen ist, dass das erstinstanzliche Gericht einen Verfahrensbeteiligten in Familiensachen entweder gänzlich nicht beteiligt oder ihm die Endentscheidung nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben hat. Der BGH hat durch mehrere Entscheidungen wesentliche Grundlagen für die Rechtsprechung festgelegt. Aufbauend hierauf hat das OLG Bremen mit Beschl. v. 20.6.2024 – 4 UF 57/23 zu den vom BGH noch offen gelassenen Fragen Stellung genommen. Dies bietet Anlass, das Beschwerderecht des “übergangenen Beteiligten“ noch derzeitigem Stand der Rechtsprechung zusammengefasst darzustellen. Teil 1 des Beitrags befasst sich mit dem übergangenen Beteiligten “im weiteren Sinn“.

Rosenzweig, Göntje, Ehevertragliche Vereinbarungen: Wie weit reicht die Gestaltungsfreiheit?, FamRB 2025, 124-127

In der Entscheidung vom 19.7.2024 – 16 UF 39/22 setzt sich das KG mit Einwänden gegen die Aufrechterhaltung eines Ehevertrags auseinander und benennt wichtige Grundsätze, die bei der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eine Rolle spielen. Der Beitrag analysiert die Entscheidung unter Berücksichtigung der relevanten Gesichtspunkte für die Prüfung von Eheverträgen aus anwaltlicher Perspektive.

Schwamb, Werner, “Wirkungszeitpunkt“ einer familiengerichtlichen Beschlussformel über den Versorgungsausgleich, FamRB 2025, 127-130

Die Entscheidung des LAG offenbart exemplarisch die Probleme, die beim Versorgungsausgleich durch die Aufspaltung der Zuständigkeiten für die Teilung des Anrechts unter den Eheleuten beim Familiengericht einerseits und für Streitigkeiten über die Umsetzung, vor allem auch die Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen, bei den Fachgerichten (hier den Arbeitsgerichten für eine Betriebsrente) andererseits entstehen können. Vor einigen Jahren hat das bereits einmal zu wechselseitiger Kritik zwischen dem BAG und dem BGH geführt. Wenn hinzukommt, dass Begriffe verwendet werden, die Interpretationsspielraum eröffnen, und das Gesetz nicht eindeutig regelt, wie eine Anrechtskürzung nach rechtskräftiger Teilung durch das Familiengericht vorzunehmen ist, bei der entweder für den Versorgungsträger die Aufwandsneutralität oder beim Ausgleichspflichtigen der Halbteilungsgrundsatz nicht gewahrt werden kann, wird die Praxis weitgehend allein gelassen.

Arbeitshilfen

Gutdeutsch, Werner, Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts 2025, FamRB 2025, 131

FamRBaktuell

BVerfG: Gesetzliche Regelungen über namensrechtliche Folgen der Volljährigenadoption verfassungsgemäß, FamRB 2025, R5

BGH: Auslandsbezug nicht per se Zulassungsgrund für Rechtsbeschwerde, FamRB 2025, R5

BGH: Beschwerdeberechtigung des Betreuuers, FamRB 2025, R5

BGH: Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 S. 3 BGB, FamRB 2025, R5

BGH: Beweislastumkehr im Auskunftsverfahren zum Zugewinnausgleich, FamRB 2025, R6



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