Otto Schmidt Verlag

OLG Celle v. 9.1.2025 - 6 W 156/24

Falsche Angaben im Erbscheinverfahren

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Ein eigenhändiges Testament muss der Erblasser vollständig selbst und von Hand niederschreiben. Die bloße Unterschrift des Erblassers unter einem bereits von einem Dritten geschriebenem Testament genügt nicht. Ein solches Testament ist unwirksam; es gilt daher die gesetzliche Erbfolge.

Der Sachverhalt:
Das Verfahren betrifft den Streit um einen Erbschein unter Geschwistern. Die Antragstellerin beantragte nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein, um als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Sie berief sich dabei auf ein Testament, machte dabei aber falsche Angaben. Sie versicherte eidesstattlich, dass das Testament von der Verstorbenen eigenhändig verfasst worden sei. In Wirklichkeit hatte jedoch die Antragstellerin das Testament geschrieben und die Mutter nur ihre Unterschrift daruntergesetzt.

Das OLG wies den Antrag der Antragstellerin auf Ausstellung des Erbscheins ab.

Die Gründe:
Die falschen Angaben betrafen einen entscheidenden Punkt. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Eigenhändig heißt, dass der Erblasser es komplett selbst und von Hand niederschreiben muss. Die bloße Unterschrift der Mutter reichte deshalb vorliegend nicht aus - das Testament ist unwirksam. Statt des Testaments gilt daher die gesetzliche Erbfolge. Die Antragstellerin muss sich das Erbe mit ihren Geschwistern teilen. Zudem haben die Geschwister Anspruch auf Erstattung der angefallenen Anwaltskosten.

Hintergrund:
Für die Antragstellerin hat die Angelegenheit nicht nur finanzielle Folgen: Die Akten werden nun der Staatsanwaltschaft übergeben, denn eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Das OLG sah einen entsprechenden Anfangsverdacht; bis zu einer möglichen Entscheidung im Strafverfahren gilt für die Betroffene die Unschuldsvermutung.

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Stephanie Herzog, FamRZ 2025, 237

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.02.2025 14:24
Quelle: OLG Celle PM vom 20.2.2025

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