Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von Praxiserfahrenen für Sie aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

BGH, Beschl. v. 5.6.2024 - XII ZB 277/23

Bagatellausgleich von Grundrenten-Entgeltpunkten

Zum Ausgleich eines Zuschlags an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) trotz Geringfügigkeit (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 10.1.2024 - XII ZB 389/22, FamRZ 2024, 677 = FamRB 2024, 196 [Siede]).

 

BGH, Beschl. v. 5.6.2024 - XII ZB 493/22

Wiedereinsetzung bei erneuter Beschlusszustellung

a) Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 408/23, MDR 2024, 731 = FamRB 2024, 286 [Stockmann] und BGH v. 29.11.2006 - XII ZB 194/05, FamRZ 2007, 372; BGH v. 24.5.2006 - IV ZB 47/05, NJW-RR 2006, 1570).

b) Zum (hier verneinten) Verschulden eines Rechtsanwalts, der darauf vertraut, dass für den Beginn der Beschwerdefrist erst eine zweite Beschlusszustellung maßgebend ist.

c) Urteilsersetzende Beschlüsse in Ehe- und Familienstreitsachen sind gemäß § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 311 Abs. 2 ZPO zu verkünden. Der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann nach § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 165 Satz 1, § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden (im Anschluss an BGH v. 13.6.2012 - XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287 = FamRB 2012, 313 [Abramenko]).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.08.2024 16:05
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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