Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Mit dem Gesetzentwurf wird beabsichtigt, nachhaltige Strukturen auf Bundesebene zu etablieren, die dazu  beitragen, sexuellen Kindesmissbrauch gezielt zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und zu verhindern. Zudem soll dauerhaft eine Beratung im medizinischen Kinderschutz bereitgestellt werden.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Kern des Gesetzes ist es, das Amt eines Unabhängige Bundesbeauftragten oder einer Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) dauerhaft zu verankern. Dieser beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Darüber hinaus soll ein Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden, an das sich Betroffene wenden können. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert.

Ferner soll dauerhaft eine Beratung im medizinischen Kinderschutz bereitgestellt werden. Dazu wird dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ein neuer § 6 „Beratung im medizinischen Kinderschutz“ angefügt, mit welchem ein telefonisches Beratungsangebot u.A. auch für Familienrichterinnen und -richter installiert wird, das von insoweit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten aus den Bereichen Rechtsmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und Kinder- und Jugendheilkunde wahrgenommen wird. Das Beratungsangebot umfasst eine kostenlose Erstberatung und Information zu medizinischen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung, zu adäquaten Vorgehensweisen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sowie bei Bedarf zu geeigneten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für eine weiterführende Beratung.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier

 

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.07.2024 12:15
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 19.6.2024

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