Otto Schmidt Verlag

Digitaler Zivilprozess: Erprobung von Online-Verfahren

Das BMJ hat den RefE eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen in digitalen Verfahren erleichtert werden.

Das BMJ hat den RefE eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen in digitalen Verfahren erleichtert werden.

Für das "Reallabor" zur Erprobung und Evaluierung des Online-Verfahrens wird die ZPO um ein weiteres Buch ergänzt. Mit dem dann 12. Buch der ZPO wird das Prozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und kann durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden. Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind vom Anwendungsbereich ausgenommen (§ 1122 Abs. 2 BGB-E, § 23a GVG). Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie nach acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.

Der Entwurf sieht unter anderem folgende Rahmenbedingungen vor:

  • Eröffnung des Online-Verfahrens durch Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine Klageerhebung mittels digitaler Eingabesysteme.
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind, sollen erfasst werden. Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind nicht vom Anwendungsbereich umfasst (§ 1122 Abs. 2 BGB-E, § 23a GVG).
  • Öffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationstechnik, insbesondere durch eine Ausweitung von Verfahren ohne mündliche Verhandlung und von Videoverhandlungen sowie durch Erleichterungen im Beweisverfahren.
  • Digitale Unterstützung: Eingabesysteme und technische Standards sollen die Justiz dabei unterstützen, den Streitstoff (z.B. in Massenverfahren) zu strukturieren und ressourcenschonend zu bearbeiten.
  • Erleichterung der Urteilsverkündung und Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen.
  • Bundeseinheitliche Erprobung einer Kommunikationsplattform: Die rechtliche Grundlage für eine neue Form der Justizkommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten soll geschaffen werden. Anträge und Erklärungen sollen unmittelbar über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden können. Dabei soll auch die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht (z.B. bei Vergleichsabsprachen) und die Zustellung von Dokumenten über die Plattform ermöglicht werden.

Das Online-Verfahren soll barrierefrei, nutzerfreundlich und bundeseinheitlich über ein Bund-Länder-Justizportal für Onlinedienstleistungen zugänglich sein.

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.06.2024 15:19
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 11.6.2024

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