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Lagebild Häusliche Gewalt 2023 und Gewalthilfegesetz

Nach dem Lagebild Häusliche Gewalt des BKA wurden im Jahr 2023 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022.

Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet. Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt betroffen (88.411 Personen, 34,5%).

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer. Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 77,6 Prozent Männer, im Gesamtbereich der häuslichen Gewalt 75,6 Prozent.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt lebte die Hälfte der Opfer mit der tatverdächtigen Person zusammen. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren unter 21-Jährige Opfer am häufigsten betroffen. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Von den 88.411 Opfern innerfamiliärer Gewalt waren 54% weiblich und 46% männlich. Insgesamt ist fast ein Viertel der Opfer unter 14 Jahre alt. Im Jahr 2023 wurden 92 weibliche und 63 männliche Personen Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an, in den letzten fünf Jahren um 19,5 Prozent. Nach wie vor sei davon auszugehen, dass viele Taten der Polizei nicht gemeldet werden, etwa aus Angst oder Scham.

Das BMFSFJ arbeitet an dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz). Das Gewalthilfegesetz soll Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem schaffen.

Eine Arbeitshilfe zum Verfahren in Familiensachen bei Vorliegen häuslicher Gewalt finden Sie hier. Eine hilfreiche Broschüre zu Kindschaftssachen und Häuslicher Gewalt im Speziellen finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.06.2024 14:25
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 5.6.2024

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