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Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Die Bundesregierung hat den von dem BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Das Gesetz leistet einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens. Bislang können Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen ihre Niederschriften ganz überwiegend nur in Papierform errichten. Dies soll nun geändert werden.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente durch Notarinnen und Notare sowie durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen. Diese weitere Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens ist auch zur Beseitigung von noch vorhandenen Medienbrüchen geboten. Notarielle Urkunden werden bereits im Elektronischen Urkundenarchiv elektronisch verwahrt. Auch der Vollzug notarieller Urkunden ist in zunehmendem Maße digitalisiert. Damit ist in den allermeisten Beurkundungsverfahren ein Medientransfer erforderlich, der Personal- und Sachkapazitäten in Notariat und anderen Urkundsstellen (z.B. Nachlassgerichten) bindet.

Die Beteiligten können das Dokument entweder durch eigenhändige Unterschrift (z.B. auf einem Unterschriftenpad oder Tablet) oder durch qualifizierte elektronische Signatur signieren. Geschützt wird die elektronische Niederschrift durch die abschließende qualifizierte elektronische Signatur der Urkundsperson. Diese gewährleistet Authentizität und Integrität der elektronischen Niederschrift.

Durch Änderungen der entsprechenden Formvorschriften im BGB kann das Signieren mittels eines elektronischen Hilfsmittels (Unterschriftenpad, Tablet o.Ä.) auch für die öffentliche Beglaubigung von Erklärungen genutzt werden. Die Möglichkeit der Errichtung öffentlicher Urkunden in Papierform bleibt weiterhin bestehen. Für die Aufnahme von Verfügungen von Todes wegen ist sie weiterhin verpflichtend.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.06.2024 15:27
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 22.5.2024

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