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EU-Parlament: Einheitliche Regeln im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 den Trilogkompromiss zur Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt angenommen.

Die EU-Vorschriften im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt schaffen Mindestnormen für die Kriminalisierung von weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsehen, nicht-einvernehmliche Weitergabe intimer Bilder, Cyber-Stalking, Cyber-Belästigung sowie Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet. Durch längere Verjährungsfristen soll der Zugang zur Justiz erleichtert werden. Der noch im Kommissionsentwurf und vom Parlament vorgesehenen Vergewaltigungstatbestand hatte keinen Eingang in den Kompromiss gefunden. Der Vorschlag der EU-Kommission knüpfte die Strafbarkeit einer Vergewaltigung an eine fehlende Zustimmung, wodurch – anders als aktuell in Deutschland geregelt – die Regel „Ja heißt ja“ eingeführt worden wäre.

Sobald auch der Rat den Kompromiss angenommen hat, treten die Vorschriften 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.05.2024 16:04
Quelle: DAV, Europa im Überblick 16/24 v. 26.4.2024

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