Otto Schmidt Verlag

Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Justiz haben einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt, um Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden, künftig wirksamer zu verhindern.

Die bisherigen Regelungen haben sich aus Sicht des BMI und des BMJ in der Praxis nicht als effektiv genug erwiesen (zur Einführung der § 1597a BGB, § 85a AufenthG Kemper, FamRB 2017, 438). Der neue  Gesetzentwurf soll verhindern, dass Personen ohne sonstige Bleibeperspektive eine solche über die Vortäuschung einer Vaterschaft erlangen und, damit verbunden, missbräuchlich Sozialleistungen beziehen können.

In allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und gegenüber dem Standesamt nicht nachgewiesen wird, dass das Kind genetisch vom Anerkennenden abstammt, soll eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde voraussetzen. Ein sog. Prüffall durch die Ausländerbehörde soll dabei bereits bei unterschiedlichem Aufenthaltsstatus gegeben sein.

Wenn die Erteilung der Zustimmung durch die Ausländerbehörde aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen erwirkt wurde, soll sie zurückgenommen werden können. Ferner sollen Fälle missbräuchlicher Anerkennung unter Strafe gestellt werden. 

Der Referentenentwurf soll in Kürze mit Ländern und Verbänden beraten werden.

Zu dem u.a. auf der Internetseite des BMJ veröffentlichten Referentenentwurf gelangen Sie hier

 

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.05.2024 16:16
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 30.4.2024

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