Kinderreisepass abgeschafft
Der Kinderreisepass ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens v. 8.10.2023 abgeschafft.
Stattdessen kann ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden. In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.10.2023 17:33
Quelle: BGBl. 2023 I Nr. 271 v. 12.10.2023