Änderung der Personenstandsverordnung
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der PStV werden die dortigen Regelungen an das am 20.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts angepasst.
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017 (BGBl. I S. 2787) ist am 1.10.2017 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben der Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe auch eine Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in eine Ehe vor und schließt die Begründung neuer Lebenspartnerschaften aus. Die Regelungen des Gesetzes haben damit erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden personenstandsrechtlichen Vorschriften, die darauf ausgerichtet sind, dass eine Ehe nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingegangen werden kann und Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen können. Der Anpassungsbedarf in der Personenstandsverordnung betrifft neben redaktionellen Klarstellungen vor allem Änderungen des Beurkundungsverfahrens sowie der Regelungen zum behördlichen Datenaustauschverfahren der Standesämter.
Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Änderung bei der Regelung zur Abgrenzung von Tot- und Fehlgeburten und zur Digitalisierung der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.