Referentenentwurf zum Internationalen Güterrecht
Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Durchführung der EuEheGüVO und der EuPartGüVO vorgelegt.
Der Gesetzentwurf enthält die zur Durchführung der EuEheGüVO und der EuPartGüVO erforderlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen, um dem Verordnungsrecht zur Wirksamkeit zu verhelfen. Hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen folgt der Gesetzentwurf dabei der Grundkonzeption des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23.5.2011 (BGBl. I S. 898), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist (AUG), und des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes vom 29.6.2015 (BGBl. I S. 1042 – IntErbRVG) als den beiden jüngsten Durchführungsgesetzen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, soweit dort noch ein Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich ist.
Darüber hinaus klärt der Gesetzentwurf im Internationalen Privatrecht insbesondere, in welchem Umfang ein Rückgriff auf das nationale Recht möglich bleibt. Ferner ordnet der Entwurf an, dass auf Scheidungen, die nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Rom III-VO fallen, deren Kollisionsnormen mit den nötigen Anpassungen entsprechende Anwendung finden.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.