Gesetzentwurf zur Umsetzung der gleichgeschlechtlichen Ehe
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu konzeptionellen Angleichungen im Familienrecht vorgelegt, die durch die gesetzliche Neuregelung der gleichgeschlechtlichen Ehe notwendig geworden sind.
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) ist am 1.10.2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Gleichgeschlechtliche Paare können seither keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im internationalen Privatrecht. Zusätzlich sind weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich.
Ziel des Gesetzentwurf ist es, die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.