Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2025

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 2, Erscheinungstermin: 01. Februar 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

02

FamRBinformativ

Nedden-Boeger, Claudio / FamRB-Redaktion, , Exklusiv in Ihrer Datenbank: Verlinkte Übersicht über die BGH-Rechtsprechung zum Versorgungsausgleichsgesetz, FamRB 2025, 45

Neufassung der Düsseldorfer Tabelle 2025, FamRB 2025, 45

Von Kinderbetreuung bis Elterngeld: Das ändert sich im neuen Jahr, FamRB 2025, 45-46

Reformen im Familienrecht: FDP bringt Gesetzentwurf ein, FamRB 2025, 46

Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention, FamRB 2025, 46

Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe, FamRB 2025, 46-47

Familienbericht: Jede fünfte Familie allein- oder getrennterziehend, FamRB 2025, 47

Mehr Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien, FamRB 2025, 47

Rechtsprechung

Eheliches Güter- und Vermögensrecht

BGH v. 25.9.2024 - XII ZB 508/23 / Stockmann, Roland, Berücksichtigung des Wertes einer Rechtsanwaltskanzlei und eines Notariates beim Zugewinnausgleich, FamRB 2025, 48-50

OLG Karlsruhe v. 23.7.2024 - 5 UF 56/24 / Frank, Andreas, Konkludenter Treuhandvertrag zwischen Eheleuten, FamRB 2025, 50-51

OLG Hamburg v. 2.10.2024 - 12 WF 88/24 / Kogel, Walter, Zur Übernahme der Notarkosten bei einer Vereinbarung über die vorzeitige Beendigung des Güterstandes, FamRB 2025, 51-53

Unterhaltsrecht

BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 6/24 / Hauß, Jörn, Zur Bemessung des angemessenen Elternunterhalts, FamRB 2025, 53-54

OLG Bremen v. 28.11.2024 - 5 UF 23/24 / Götsche, Frank, Keine starre Studienhöchstdauer für das Entfallen des Ausbildungsunterhalts, FamRB 2025, 54-55

Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe v. 20.9.2024 - 20 UF 153/20 / Siede, Walther, Ausgleich von Pensionszusagen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer im Leistungsbezug, FamRB 2025, 55-56

Kindschaftssachen

BVerfG v. 20.11.2024 - 1 BvR 1404/24 / Clausius, Monika, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gefahrenprognose nach §§ 1666, 1666a BGB, FamRB 2025, 57-59

BGH v. 9.10.2024 - XII ZB 253/24 / Schneider, Mark, Überlassung des eingeholten Sachverständigengutachtens an Minderjährigen im Unterbringungsverfahren, FamRB 2025, 59-60

OLG Frankfurt v. 26.9.2024 - 6 UF 137/24 / Vogel, Harald, Umgangsrecht ehemaliger Pflegeeltern, FamRB 2025, 60-62

OLG Hamm v. 19.8.2024 - 4 WF 132/24 / Thormeyer, Nils, Familiengerichtliche Billigung von Umgangsvergleichen gem. § 156 Abs. 2 FamFG, FamRB 2025, 63-64

OLG Karlsruhe v. 17.10.2023 - 2 UF 129/23 / Giers, Michael, Widerruf eines gerichtlich gebilligten Umgangsvergleichs, FamRB 2025, 64-65

OLG Karlsruhe v. 7.5.2024 - 16 WF 1/24 / Krause, Lambert, Die Rolle der Einkommensverhältnisse bei der Kostenentscheidung in Kindschaftssachen, FamRB 2025, 65-66

Verfahrensrecht

BGH v. 27.11.2024 - IV ZB 12/24 / Schwamb, Werner, Notwendige Aufwendungen weiterer Beteiligter von der Kostengrundentscheidung nach § 84 FamFG regelmäßig erfasst, FamRB 2025, 66-67

BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 411/23 / Ahn-Roth, Wera, Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes über das beA an unzuständiges Gericht, FamRB 2025, 67-68

OLG Düsseldorf v. 16.9.2024 - 24 U 85/23 / Sarres, Ernst, Ungefragte Belehrung über anfallende Kosten, FamRB 2025, 68-70

Steuerrecht

BFH v. 10.7.2024 - III R 1/22 / Kanzler, Hans-Joachim, Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell, FamRB 2025, 70-72

Betreuung/Unterbringung

BVerfG v. 26.11.2024 - 1 BvL 1/24 / Moll-Vogel, Eva, Krankenhausvorbehalt bei ärztlicher Zwangsbehandlung teilweise verfassungswidrig, FamRB 2025, 72-73

Beiträge für die Beratungspraxis

Aktuelle Praxisfragen

Kogel, Walter, 7 taktische Todsünden bei der Einleitung eines Verfahrens auf Teilungsversteigerung – Teil 2, FamRB 2025, 73-78

Anträge auf Teilungsversteigerung des Familienheims haben in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Autor zeigt auf, welche ungeahnte Gefahren schon bei der Androhung, erst recht bei deren Umsetzung entstehen können. Hieraus ergeben sich auch erhebliche Risiken für eine Anwaltshaftung.
In Teil 2 des Beitrags werden die 4 weiteren “taktischen Todsünden“ der fehlenden Billigung der Kreditgläubiger, der unterbliebenen Abgrenzung zur Forderungsversteigerung, der Missachtung von Veräußerungsverboten sowie das Übersehen der Spekulationssteuer behandelt.

Finger, Peter, Vermögensauskunft für die Unterhaltsberechnung, FamRB 2025, 78-81

Auch zur Unterhaltsberechnung bestehen für den pflichtigen Teil Auskunftsverpflichtungen, die der andere geltend machen kann. Daher muss er Erklärungen zu seinen Einkünften und zu seinem Vermögensbestand abgeben, “wenn dies erforderlich ist“. Zu den Vermögenswerten im Einzelnen muss er sich allerdings nur dann äußern, wenn er dem anderen Teil vorhält, den Vermögenstamm verwenden zu müssen, das ist die Ausnahme. Vielmehr sind entsprechende Auskünfte immer dann zu erteilen, wenn sie auf die Berechnung des Unterhalts einen Einfluss haben können, weil Vermögen sinnvoll einzusetzen ist und damit zumindest fiktiv Erträgnisse abwerfen, die in die Berechnung einzubeziehen sind.

Schneider, Hagen, PKH-Bekanntmachung 2025 und Vermögensfreigrenze nach § 1880 Abs. 2 BGB, FamRB 2025, 82-83

Mit der PKH-Bekanntmachung 2025 (BGBl. I 2024, Nr. 429) sind die Freibeträge, die seit dem 1.1.2025 für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 FamFG bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen sind, bekannt gemacht worden. Dabei haben sich keine Änderungen zur PKHB 2024 ergeben. Für den Landkreis Starnberg finden jedoch seit dem 1.1.2025 die im Bund geltenden Freibeträge Anwendung.
Unverändert geblieben ist auch die nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII maßgebliche Vermögensfreigrenze, auf die in § 1880 Abs. 2 BGB, Bezug genommen wird. Auf § 1880 Abs. 2 BGB wird wiederum an verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb des BGB verwiesen, so dass sich auch Auswirkungen ergeben für die Einziehung von Gerichtskosten und die Geltendmachung von anderen Zahlungen, die aus der Staatskasse geleistet worden sind, insbesondere wenn an Betreuer, Pfleger, Vormünder, Verfahrensbeistände und Verfahrenspfleger aus der Staatskasse gezahlte Vergütungen und Aufwandsentschädigungen einzuziehen sind.

Arbeitshilfen

Schürmann, Heinrich, Tabellen zur Einkommensermittlung 2025, FamRB 2025, 83-86

Die Tabellen sollen der Praxis eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit sowie des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens ermöglichen. Alle Beträge bieten einen realistischen Anhaltspunkt, können aber die konkrete Berechnung im Einzelfall nicht ersetzen, da das Nettoeinkommen von zahlreichen individuellen Einflüssen abhängt.

Vossenkämper, Rudolf, Arbeitshilfe zur Düsseldorfer Tabelle 2025, FamRB 2025, 87

Thüß, Jasmin, Neu in Ihrem Beratermodul: Familienrechtliche Berechnungen, FamRB 2025, R3

FamRBaktuell

BGH: Selbstbehalt bei Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft, FamRB 2025, R7

BGH: Prüfung der Eingangsbestätigung bei Versendung elektronischer Dokumente, FamRB 2025, R7

BGH: Zur Überlassung des eingeholten Sachverständigengutachtens an Minderjährigen im Unterbringungsverfahren, FamRB 2025, R7

BGH: Bemessung der Beschwer bei Urkundenherausgabe, FamRB 2025, R7

BGH: Nachweis über Zustellungszeitpunkt der angefochtenen Entscheidung durch Übermittlung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses, FamRB 2025, R8

Nedden-Boeger, Claudio, Fünfzehn Jahre Versorgungsausgleichsgesetz in der Rechtsprechung des BGH, FamRB 2025, S003

Am 1.9.2009 trat die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Das neue Recht hat neue Fragen aufgeworfen, zu denen der Bundesgerichtshof bereits in mehr als 200 Fällen Recht gesprochen hat. Der Verfasser hat die Fülle an Entscheidungen bis einschließlich 2024 systematisch sortiert – als Arbeitshilfe für alle Praktikerinnen und Praktiker, die sich auf kurzem Wege darüber orientieren möchten, worüber Karlsruhe schon entschieden hat.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.02.2025