Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
Der Bundestag hat Regelungen zur Verhinderung der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung beschlossen.
Im Rahmen einer Ergänzung des Innenausschusses (BT-Drucks. 18/12415) zum Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drucks. 18/11546) hat der Bundestag ganz kurzfristig die Regelung des § 1597a BGB, der ein Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft statuiert, beschlossen. Flankiert wird das Verbot durch die neue Vorschrift des § 85a AufenthG, mittels derer die Ausländerbehörde die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung durch Verwaltungsakt feststellen kann.
Das Gesetzgebungsverfahren können Sie über das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DiP) verfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier.