Otto Schmidt Verlag

Heft 2 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 2, Erscheinungstermin: 1. Februar 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

FamRBinformativ

Regelungsvorschlag des BMJV gegen überlange Verfahren in Kindschaftssachen, FamRB 2016, 41

Zweites Pflegestärkungsgesetz in Kraft, FamRB 2016, 41

Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, FamRB 2016, 41

Bekanntmachung v. 16.12.2015 von Erklärungen der Ukraine in Bezug auf die Anwendbarkeit von Haager Übereinkommen, FamRB 2016, 41

EGMR: Neues Formular für Individualbeschwerden, FamRB 2016, 42

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen nach Tod des Sohnes verwehrte Fortführung des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens, FamRB 2016, 42

BGH: Zeugnisverweigerungsrecht für geschiedenen Ehemann der Geschäftsführerin einer beklagten GmbH, FamRB 2016, 42

Unterstützung auch für unverheiratete Paare bei ungewollter Kinderlosigkeit, FamRB 2016, 42

Sarres, Ernst, Buchtipp: Langenfeld/Fröhler, Testamentsgestaltung, 5. Aufl., FamRB 2016, 42-43

Rechtsprechung

Ehescheidung

  • EuGH v. 6.10.2015 - C-489/14 / Dimmler, Michael, Erstangerufenes Gericht nach Art. 19 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2201/2203, FamRB 2016, 43-45
  • BGH v. 14.10.2015 - XII ZB 695/14 / Finger, Peter, Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen, FamRB 2016, 45-46


Unterhaltsrecht

  • BGH v. 11.11.2015 - XII ZB 7/15 / Kühner, Gisela, Aufstockungsunterhaltsanspruch wegen Vorwegabzugs des Kindesunterhalts, FamRB 2016, 46-47
  • BGH v. 4.11.2015 - XII ZR 6/15 / Schneider, Mark, Keine Unterbrechung der Unterhaltskette beim Aufstockungsunterhalt durch vorübergehende Arbeitslosigkeit, FamRB 2016, 47-48


Versorgungsausgleich

  • OLG Bremen v. 5.11.2015 - 4 UF 102/15 / Götsche, Frank, Versorgungsausgleich: Kündigung einer Rentenversicherung, FamRB 2016, 48-49
  • OLG Bremen v. 8.9.2015 - 5 UF 71/15 / Götsche, Frank, Geringfügigkeitsgrenze gem. § 18 VersAusglG und Teilungskosten, FamRB 2016, 50


Kindschaftssachen

  • EuGH v. 9.9.2015 - C-4/14 / Streicher, Martin, Zwangsgeldvollstreckung nach der EuEheVO (im Umgangsrechtsverfahren), FamRB 2016, 50-52
  • BVerfG v. 14.9.2015 - 1 BvR 1321/13 / Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück/Universität Münster, Umfang der Amtsermittlungspflicht bei Auslandssachverhalten (hier: Anerkennungsverfahren nach AdWirkG), FamRB 2016, 52-54
  • OLG Schleswig v. 22.9.2015 - 10 UF 105/15 / Luthin, Horst, Notwendige Ermittlungen (Kindesanhörung; Sachverständigengutachten) vor Umgangsausschluss, FamRB 2016, 54-55
  • OLG Karlsruhe v. 26.8.2015 - 18 UF 92/15 / Schmid, Jürgen, Umfang der Amtsermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht bei Minderjährigkeitsfeststellung, FamRB 2016, 55-56
  • OLG Bremen v. 11.6.2015 - 5 WF 20/15 / Clausius, Monika, Gebot kostensparender Verfahrensführung in Kindschaftssachen, FamRB 2016, 56


Verfahrensrecht

  • BGH v. 11.11.2015 - XII ZB 407/12 / Ahn-Roth, Wera, Übertragung des Termineintrags auf Auszubildende als anwaltliches Organisationsverschulden, FamRB 2016, 57
  • BGH v. 28.10.2015 - XII ZB 524/14 / Abramenko, Andrik, Beschwer bei Vollstreckung von Auskunftsansprüchen, FamRB 2016, 58
  • OLG Nürnberg v. 24.11.2015 - 11 UF 1140/15 / Heinemann, Jörn, Sonstige Familiensache: Herausgabe persönlicher Unterlagen des Kindes, FamRB 2016, 58-59
  • OLG Frankfurt v. 15.6.2015 - 6 UF 105/15 / Giers, Michael, Einstellung der Zwangsvollstreckung in Familienstreitsachen, FamRB 2016, 59-60
  • OLG Oldenburg v. 26.5.2015 - 14 WF 83/15 / Stockmann, Roland, Rechtsbehelf gegen Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen, FamRB 2016, 60-61
  • OLG Nürnberg v. 15.5.2015 - 11 WF 511/15 / Nickel, Michael, Aufwandsentschädigung als Einkommen in der VKH, FamRB 2016, 61-62


Nichteheliche Lebensgemeinschaft/Lebenspartnerschaft

  • OLG Schleswig v. 17.11.2015 - 3 U 20/15 / Burger, Winfrid, Ausgleichsansprüche nach nichtehelicher Lebensgemeinschaft, FamRB 2016, 63


Erbrecht

  • BGH v. 7.7.2015 - X ZR 59/13 / Rohlfing, Hubertus, Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei gleichzeitig erklärtem Erbverzicht, FamRB 2016, 63-65


Beiträge für die Beratungspraxis

Aktuelle Praxisfragen

Schneider, Hagen, PKH-Bekanntmachung 2016 und Änderung der nach § 1836c BGB maßgeblichen Einkommensgrenze, FamRB 2016, 65-66

Durch die PKH-Bekanntmachung 2016 (BGBl. 2015 I, 2357) sind die neuen Freibeträge, die seit dem 1.1.2016 für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen sind, bekannt gemacht geworden.Zudem sind mit Wirkung zum 1.1.2016 die Regelbedarfe nach § 28 SGB XII angehoben worden. Auf diese Regelung wird in § 1836c BGB – einzusetzende Mittel des Mündels – Bezug genommen. Auf § 1836c BGB wird wiederum an verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb des BGB verwiesen, so dass sich auch Auswirkungen ergeben für die Einziehung von Gerichtskosten und die Geltendmachung von anderen Zahlungen, die aus der Staatskasse geleistet worden sind, insb. wenn an Betreuer, Pfleger, Vormünder, Verfahrensbeistände und Verfahrenspfleger aus der Staatskasse gezahlte Vergütungen und Aufwandsentschädigungen einzuziehen sind.

Hauß, Jörn, Das güterrechtliche “Alterungsverbot“ – Zur Bewertung wohnrechtsbelasteter Immobilien im Güterrecht, FamRB 2016, 66-69

Nutzungsrechte sind im Familienrecht stets ein Stolperstein. Ihre Bewertung ist von vielen Unsicherheitsfaktoren bestimmt und zwischen auseinanderdriftenden Ehegatten oft streitig. Ist eine mit einem Wohnrecht belastete Immobilie im Zugewinnausgleich zu bewerten, wird es noch schwieriger. Weil nicht nur die Dauer der Nutzungsbeeinträchtigung durch das Wohnrecht, sondern auch der Nutzungswert, der Grundstückswert und die zusätzliche Wertbeeinträchtigung durch das Nutzungsrecht streitig sein können und werden. Durch seine Rechtsprechung zum “gleitenden Vermögenserwerb“, der dem güterrechtlichen Ausgleich entzogen werden sollte, hatte der BGH die güterrechtliche Bewertung solcher Vermögenswerte der Nachprüfbarkeit weitgehend entzogen. Die jetzige “Rolle rückwärts“ macht die Sache praktisch einfacher, dogmatisch aber schwierig. Es geht aber innerhalb des bisherigen güterrechtlichen Ausgleichssystems noch einfacher, wie der Beitrag aufzeigt.

Luthin, Horst, Eine Mitwirkung Dritter: Begleiteter Umgang, FamRB 2016, 69-73

Begleiteter Umgang wird als Mittel zur Unterstützung von Kontakten, insbesondere zwischen Eltern und Kindern, seit längerem eingesetzt. Das Gesetz (§ 1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB) enthält indessen keine detaillierteren Vorgaben zu Voraussetzungen und Modalitäten dieser Umgangsvariante. Diese Lücken auszufüllen unternimmt der Beitrag. Dabei geht es auch um die Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (Umgangspflegschaft u.a.), ferner darum, wann begleiteter Umgang indiziert ist und was getan werden kann, wenn sich kein mitwirkungsbereiter Dritter anbietet.

Finger, Peter, Haager Übereinkommen zur internationalen Kindesentführung – nochmalige Nachträge und Ergänzungen, FamRB 2016, 74-80

Diese Arbeit zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) v. 25.8.1981, in Deutschland in Kraft getreten am 1.12.1990, schließt mit weiteren Nachträgen und Ergänzungen an FamRBint 2007, 65, FamRBint 2011, 80 und zuletzt FamRB 2014, 153 an und trägt die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und Literatur nach. Für unsere Rechtsanwendung gibt uns immer wieder der EGMR wichtige Vorgaben und Hinweise, die wir umzusetzen haben, Grundlage durchgängig Art. 8 bzw. Art. 14 EMRK. Bei diesem Gericht werden viele Verfahren zuletzt und nach “Erschöpfung“ des inländischen Rechtsweges fortgeführt und zu Ende gebracht. Bei ihren Auseinandersetzungen liefern sich die Beteiligten, meist die Eltern, um die “Entführung“ des Kindes und seine beantragte Rückführung in den Herkunftsstaat durchgängig besonders heftige und erbitterte Streitigkeiten. Dabei treffen eigene, meist nicht aufgearbeitete und so fortwirkende Verletzungen aus der Partnerschaft und Sorgen und Hoffnungen für eine gute oder bessere Zukunft für das Kind/die Kinder zusammen, für das/die sich jeder von ihnen verantwortlich fühlt und dem anderen seine Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, mit großer Überzeugung abstreitet. Das macht jede vermittelnde Lösung so schwierig. Rechtlich steht Art. 13 HKÜ im Mittelpunkt, seltener Art. 12 HKÜ, noch seltener Art. 20 HKÜ (Verletzung von Grundrechten und Grundwerten). Entführer sind inzwischen überwiegend – zwischen 70 % bis 80 % (dazu Finger, FamRBint 2009, 34 m.w.N.) – die Mütter, die bisher überwiegend für das Kind/die Kinder die alltägliche Betreuung und Erziehung ganz oder überwiegend geleistet haben, während die Väter berufstätig waren, nun aber nach den rechtlichen Veränderungen in vielen Ländern nach Trennung oder Scheidung von ihrer Partnerin/ihrer Frau an der elterlichen Sorge beteiligt bleiben.

Arbeitshilfen

Schürmann, Heinrich, Tabellen zur Einkommensermittlung 2016, FamRB 2016, 81-83

Die nachfolgenden Tabellen sollen der Praxis eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit und des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens ermöglichen. Alle Beträge bieten einen realistischen Anhaltspunkt, können aber die konkrete Berechnung im Einzelfall nicht ersetzen, da das Nettoeinkommen von zahlreichen individuellen Einflüssen abhängt.

FamRBaktuell

BGH: Rechtsbeschwerde in Ehe- und Familienstreitsachen, FamRB 2016, R5

BGH: Anwaltliche Nachfragepflicht bei Gericht bei Fristverlängerungsgesuch, FamRB 2016, R5

BGH: Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen, FamRB 2016, R5

BGH: Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung, FamRB 2016, R5

BGH: Rückforderung überzahlter Betreuervergütung, FamRB 2016, R5

BGH: Keine Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer bei Tätigkeitsverbot, FamRB 2016, R5

BGH: Betreuerbestellung nur bei konkretem Bedarf, FamRB 2016, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.01.2016 09:54