Otto Schmidt Verlag

Heft 11 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 11, Erscheinungstermin: 1. Noveber 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

FamRBinformativ

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 (RBSFV 2016), FamRB 2015, 405

GerichtsvollzieherformularVO (GVFV), FamRB 2015, 405

Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, FamRB 2015, 405

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, FamRB 2015, 405

BRAK: Initiativstellungnahme zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, FamRB 2015, 405-406

Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht, FamRB 2015, 406

OLG Dresden: Kein Ersatz für Verdienstausfall der Eltern bei fehlendem Kita-Platz, FamRB 2015, 406

Rechtsprechung

Ehescheidung

  • OLG München v. 3.7.2015 - 34 Wx 311/14 / Finger, Peter, Anerkennung einer zwischen einem Deutschen und einer Äthiopierin geschlossenen Doppelehe, FamRB 2015, 406-407

Versorgungsausgleich

  • BGH v. 19.8.2015 - XII ZB 443/14 / Norpoth, Johannes, Rückwirkende interne Teilung betrieblicher Anrechte, FamRB 2015, 407-409
  • OLG Bremen v. 21.5.2015 - 4 UF 159/14 / Götsche, Frank, Versorgungsausgleich: Tod eines Ehegatten, FamRB 2015, 409-410
  • AG Stuttgart v. 27.3.2015 - 21 F 1341/13 / Wagner, Andreas, Restitutionsverfahren für vergessene und verschwiegene Anrechte, FamRB 2015, 410-411

Kindschaftssachen

  • BVerfG v. 19.5.2015 - 2 BvR 1170/14 / Dimmler, Jörg Michael, Anwendbarkeit des § 35 EGZPO auf Altfälle (Umgang), FamRB 2015, 411-412
  • OLG Hamm v. 22.6.2015 - II-4 UF 16/15 / Clausius, Monika, (Kein) vorläufiger Sorgerechtsentzug allein auf Wunsch einer 14-Jährigen, FamRB 2015, 412-413
  • KG v. 22.5.2015 - 18 UF 133/14 / Luthin, Horst, Kein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils, FamRB 2015, 413-414
  • OLG Karlsruhe v. 21.5.2015 - 18 UF 231/14 / Luthin, Horst, Wechselmodell nicht gegen Willen des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten, FamRB 2015, 414-415
  • OLG Hamm v. 3.2.2015 - 14 UF 135/14 / Giers, Michael, Anwesenheitsrecht einer Begleitperson bei medizinischer oder psychologischer Untersuchung, FamRB 2015, 415-416

Abstammung/Adoption

  • BGH v. 28.7.2015 - XII ZB 671/14 / Schwonberg, Alexander, Fortsetzungsverlangen im Abstammungsverfahren; Beteiligung der Eltern am Verfahren, FamRB 2015, 416-417

Verfahrensrecht

  • BGH v. 19.8.2015 - XII ZB 208/15 / Nickel, Michael, Keine Anwendung von § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO im VKH-Bewilligungsverfahren, FamRB 2015, 417-418
  • BGH v. 8.7.2015 - XII ZB 586/14 / Stockmann, Roland, Trotz Meistbegünstigungsprinzip: Keine Rechtsbeschwerde in Verfahren der einstweiligen Anordnung, FamRB 2015, 418-419
  • BGH v. 13.5.2015 - XII ZB 491/14 / Abramenko, Andrik, Unwirksame Bekanntgabe eines Beschlusses, FamRB 2015, 419-420
  • KG v. 26.8.2015 - 3 WF 120/15 / Bömelburg, Regina, Beschwerde gegen Kostenentscheidung in mit Unterhaltssache verbundener Abstammungssache, FamRB 2015, 420-421
  • OLG Karlsruhe v. 13.8.2015 - 5 UF 222/14 / Krause, Lambert, Verfahrenswert bei Beschwerden in Unterhaltssachen, FamRB 2015, 421-422
  • OLG Dresden v. 5.8.2015 - 20 WF 294/15 / Nickel, Michael, Kinderfreibetrag in der Verfahrenskostenhilfe bei Wechselmodell, FamRB 2015, 422-423

Steuerrecht

  • BFH v. 23.6.2015 - II R 39/13 / Christ, Susanne, Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung bei Erwerb eines Familienheims von Todes wegen, FamRB 2015, 423-424
  • BFH v. 15.4.2015 - V R 27/14 / Schwarz, Hansjürgen, Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger Ausbildung, FamRB 2015, 424-425

Betreuung/Unterbringung

  • BGH v. 15.7.2015 - XII ZB 144/15 / Stockmann, Roland, Rechtsbeschwerde in Unterbringungssachen, FamRB 2015, 425-426

Personenstandsrecht

  • OLG Düsseldorf v. 7.4.2015 - II-1 UF 258/13 / Wiegelmann, Andreas, Anerkennung der Elternschaft homosexuellen Paares bei ausländischer Leihmutterschaft, FamRB 2015, 426-427

Ausländerrecht

  • OLG Karlsruhe v. 23.7.2015 - 5 WF 74/15 / Schmid, Jürgen, Keine Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention auf Frage der Volljährigkeit des Flüchtlings, FamRB 2015, 427

Beiträge für die Beratungspraxis

Aktuelle Praxisfragen

Nickel, Michael, Die “bedingte“ Beschwerde – Fluch oder Segen?, FamRB 2015, 428-433

Vor nicht allzu langer Zeit hat eine Entscheidung des VI. Senats des BGH (BGH v. 6.5.2008 – VI ZB 16/07, FamRZ 2008, 1520 = FamRB 2008, 300) zu nicht unerheblicher Verwirrung hinsichtlich der Frage geführt, wie im Rahmen einer von der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe abhängigen, gerne auch als “bedingt“ bezeichneten Beschwerde zu verfahren ist. Nachdem sich nur wenig später auch das BVerfG (BVerfG v. 11.3.2010 – 1 BvR 290/10, NJW 2010, 2567) zu dieser Frage geäußert hat, ist die Rechtssicherheit im Umgang mit der “bedingten“ Beschwerde wiederhergestellt. Trotzdem hält das Verfahren für die tägliche Praxis einige Untiefen bereit, die es geschickt zu umschiffen gilt.

Vogel, Harald, Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge bzw. der Alleinsorge auf den nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Vater, FamRB 2015, 434-438

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013 (BGBl. I, 795), das am 19.5.2013 in Kraft getreten ist, ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Vater auch gegen den Willen der Mutter die gerichtliche Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB. Nunmehr wird in diesem Bereich erstmalig die Überprüfung des Einzelfalls durch das Gericht ermöglicht. Darüber hinaus wird durch dieses Gesetz dem nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Vater bei Getrenntleben der Eltern auch die Möglichkeit eingeräumt, die Alleinsorge zu erhalten, die zuvor die Mutter nach § 1626a Abs. 3 BGB innehatte, § 1671 Abs. 2 BGB. Der Verfasser befasst sich zunächst mit den ersten Erfahrungen in der Praxis aus materiell-rechtlicher Sicht. Der erste Teil des Beitrags befasst sich insb. mit den der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht entgegenstehenden Entscheidungskriterien. Im zweiten Teil des Beitrags wird es dann um die der Übertragung der gemeinsamen Sorge entgegenstehenden Kriterien und um die Übertragung der Alleinsorge auf den nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Vater gehen. Die verfahrensrechtlichen Fragen bleiben einem gesonderten Folgebeitrag vorbehalten.

Giers, Michael, Inkrafttreten der Gerichtsvollzieherformularverordnung (GVFV), FamRB 2015, 438-439

Von der Vollstreckungspraxis seit langem erwartet ist am 1.10.2015 die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung – GVFV – v. 28.9.2015, BGBl. I, 1586) in Kraft getreten. Das BMJV hat sich dafür entschieden, das Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag nicht in die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) aufzunehmen, sondern eine eigenständige Verordnung zu erlassen, die jedoch viele Parallelen zur ZVFV aufweist.

Schneider, Hagen, Kostenberechnung bei abweichender Kostenentscheidung nach § 150 Abs. 4 FamFG, FamRB 2015, 439-441

In einem Verbundverfahren sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben, wenn die Scheidung der Ehe ausgesprochen wird (§ 150 Abs. 1 FamFG). Das bedeutet, dass die Gerichtskosten von beiden Ehegatten hälftig zu tragen sind und jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt (§ 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG). Ein Kostenerstattungsanspruch besteht dann hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nicht. Lediglich für die Gerichtskosten kann eine Kostenausgleichung nach § 106 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG durchzuführen sein, z.B. wenn der Antragsteller für die Gerichtsgebühren hinsichtlich der Scheidungssache eine Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 FamGKG geleistet oder ein Beteiligter in einer Folgesache einen Auslagenvorschuss (§§ 16, 17 FamGKG) gezahlt hat.Das Gericht kann jedoch nach § 150 Abs. 4 Satz 1 FamFG eine andere Kostenentscheidung treffen, wobei es auch für die einzelnen Verbundteile unterschiedliche Regelungen treffen kann. So kann etwa bei gegenseitiger Kostenaufhebung im Übrigen bestimmt werden, dass die Kosten einer Folgesache ein Beteiligter allein trägt oder die Kosten dieser Folgesache quotenmäßig verteilt werden. Dann besteht auch ein Kostenerstattungsanspruch für die außergerichtlichen Kosten, die im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG) geltend zu machen und nach der Differenzmethode zu berechnen sind. Auf die Regelung des § 150 Abs. 4 FamFG und die Anwendung der Differenzmethode soll im Folgenden kurz hingewiesen werden.

Menne, Martin, Aktuelle Praxisfragen grenzüberschreitender Kindschaftssachen – Internationale Richternetzwerke, FamRB 2015, 441-443

Die zunehmende Zahl von grenzüberschreitenden Kindschaftssachen erfordert neue Formen der richterlichen Zusammenarbeit. Im Anschluss an die Erörterung von Umgangsregelungen mit Auslandsbezug (FamRB 2015, 359) und von Problemen mit der Kindesanhörung bei der Anerkennung ausländischer Sorgeentscheidungen (FamRB 2015, 398) werden im dritten und abschließenden Teil des Beitrags internationale Richternetzwerke als ein neues, innovatives Instrument richterlicher Kooperation vorgestellt.

FamRBaktuell

  • BVerwG: Melderechtlich nur eine Hauptwohnung des Kindes auch im paritätischen Wechselmodell, FamRB 2015, R5
  • BGH: Internationale Zuständigkeit für Vollstreckung von Umgangstiteln, FamRB 2015, R5
  • BGH: Vollstreckbarerklärung exequaturbedürftiger Unterhaltstitel, FamRB 2015, R5
  • BGH: Erforderlichkeit der Betreuung bei Fehlen einer zu bevollmächtigenden Person, FamRB 2015, R5
  • BGH: Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung der Betreuung, FamRB 2015, R5
  • BGH: Vollstreckbarerklärung ausländischer Unterhaltsentscheidungen, FamRB 2015, R5-R6
  • BGH: Ausübung richterlichen Ermessens im Rahmen von § 18 Abs. 2 VersAusglG, FamRB 2015, R6
  • BGH: Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in ärztliche Zwangsbehandlung, FamRB 2015, R6
  • BGH: Beschwer des Unterhaltsschuldners bei Pflicht zur Vorlage von Einkommensteuererklärungen, FamRB 2015, R6
  • BGH: Gerichtliche Hinweispflicht auf Antragsumstellung nach Erledigung der Hauptsache im Unterbringungsverfahren, FamRB 2015, R6
  • BGH: Festsetzung der Betreuervergütung bei zweifelhafter Mittellosigkeit des Betreuten, FamRB 2015, R6
  • BGH: Keine Rechtsbeschwerde bei begründeter Sachverständigenablehnung, FamRB 2015, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.10.2015 11:50