Heft 7 / 2014
In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 7, Erscheinungstermin: 1. Juli 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Eheliches Güter- und Vermögensrecht
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OLG Bremen v. 3.3.2014 - 4 UF 181/13 / Frank, Andreas, Kontoverfügung eines Ehegatten nach Trennung; Nutzungsentschädigung für Ehewohnung, FamRB 2014, 241
Ehescheidung
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OLG München v. 20.12.2013 - 12 UF 1717/13 / Dimmler, Jörg Michael, Keine analoge Anwendung des Art. 10 Rom III-VO auf Trennungsbegehren, FamRB 2014, 242
Unterhaltsrecht
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BGH v. 9.4.2014 - XII ZB 721/12 / Norpoth, Johannes, Wohnvorteil und Hausdarlehen im nachehelichen Unterhalt, FamRB 2014, 243
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BGH v. 26.3.2014 - XII ZB 214/13 / Kühner, Gisela, Betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes als ehebedingter Nachteil?, FamRB 2014, 243-245
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BGH v. 19.3.2014 - XII ZB 19/13 / Roessink, Uta, Anpassung einer Unterhaltsvereinbarung beim Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten, FamRB 2014, 245
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OLG Schleswig v. 23.12.2013 - 15 UF 100/13 / Liceni-Kierstein, Dagny, Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes, FamRB 2014, 245-247
Versorgungsausgleich
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BGH v. 30.4.2014 - XII ZB 668/12 / Schwamb, Werner, Zulässige Verrechnungsabrede über Anrechte auf Beamtenversorgung, FamRB 2014, 247-248
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KG v. 14.2.2014 - 17 UF 155/13 / Wagner, Andreas, Nachgeholte Wahl der Zielversorgung, FamRB 2014, 248-249
Kindschaftssachen
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BGH v. 19.3.2014 - XII ZB 511/13 / Finger, Peter, Keine Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossenen Umgangsverfahrens trotz späterer EGMR-Entscheidung, FamRB 2014, 249-250
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OLG Frankfurt v. 28.2.2014 - 6 UF 326/13 / Giers, Michael, Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge, FamRB 2014, 250-251
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OLG Koblenz v. 14.2.2014 - 13 WF 146/14 / Clausius, Monika, Auskunftsansprüche des nicht betreuenden Elternteils, FamRB 2014, 251
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OLG Schleswig v. 19.12.2013 - 15 UF 55/13 / Giers, Michael, Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells, FamRB 2014, 251-252
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OLG Koblenz v. 26.11.2013 - 11 UF 451/13 / Stößer, Eberhard, Rechenschaft von Eltern über das Kindesvermögen bei Ende der elterlichen Sorge, FamRB 2014, 252-253
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KG v. 27.6.2013 - 20 U 19/12 / Sarres, Ernst, Ärztliche Schweigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, FamRB 2014, 253-254
Abstammung/Adoption
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OLG Nürnberg v. 13.3.2014 - 7 UF 187/14 / Schwonberg, Alexander, Kein Verzicht auf Abstammungsklärung, FamRB 2014, 254-255
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OLG Koblenz v. 10.12.2013 - 13 UF 793/13 / Krause, Thomas, Keine Volljährigenadoption nur durch einen Ehegatten, FamRB 2014, 255-256
Verfahrensrecht
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BGH v. 2.4.2014 - XII ZB 486/12 / Kogel, Walter, Wert des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung, FamRB 2014, 256-257
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BGH v. 26.2.2014 - XII ZB 499/11 / Krause, Lambert, Kosten des Unterbevollmächtigten als erstattungsfähige notwendige Kosten, FamRB 2014, 257
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BGH v. 16.1.2014 - XII ZB 571/12 / Ahn-Roth, Wera, Fristbeginn bei nachträglicher Beschwerdeeinlegung nach isoliertem Verfahrenskostenhilfeantrag, FamRB 2014, 257-258
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OLG Hamm v. 25.3.2014 - II-2 WF 193/13 / Nickel, Michael, VKH: Keine Rücklagenbildung ins Blaue hinein, FamRB 2014, 258-259
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OLG Karlsruhe v. 6.2.2014 - 2 UF 148/13 / Bömelburg, Regina, Analoge Anwendbarkeit des § 241 FamFG auf Fälle der einstweiligen Anordnung, FamRB 2014, 259-260
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OLG Celle v. 17.1.2014 - 10 WF 4/14 / Kemper, Rainer, Keine Verfahrenskostenhilfe vor Ablauf des Trennungsjahrs, FamRB 2014, 261
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OLG Brandenburg v. 20.12.2013 - 13 UF 225/13 / Schlünder, Rolf, Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstitel, FamRB 2014, 261-262
Mediation
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OLG Koblenz v. 21.1.2014 - 13 WF 43/14 / Korn-Bergmann, Marita, Vergütungsanspruch des Mediators bei gerichtlicher Beauftragung, FamRB 2014, 263-264
Aktuelle Praxisfragen
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Hauß, Jörn, Wer kann, darf noch lange nicht – Zu den unterhaltsrechtlichen Auswirkungen der “Rente mit 63“, FamRB 2014, 264-265
Am 1.7.2014 ist das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-Leistungsverbesserungsgesetz – in Kraft getreten (BGBl. 2014 I, 787). Die Auswirkungen des Gesetzes werden auch die Familiengerichte beschäftigen, und zwar der Zuschlag von einem Entgeltpunkt für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder insb. die Versorgungsausgleichsrechtler (dazu bereits , FamRB 2014, 118 und , FamRB 2014, 149) und die abschlagsfreie Rente für “besonders langjährige Versicherte“ (§ 253a SGB VI) die Unterhaltsrechtler: Denn darf nun jeder, der in Rente gehen kann, dieses Ziel auch verwirklichen oder muss, wer kann, noch arbeiten um seiner Erwerbsobliegenheit und Unterhaltspflicht zu genügen?
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Schmid, Michael J., Räumungsverfügung gegen den Ehegatten des Mieters?, FamRB 2014, 265-267
Durch das Mietrechtsänderungsgesetz v. 11.3.2013 (BGBl. I, 434) wurde ein neuer § 940a Abs. 2 ZPO geschaffen. Danach darf die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung auch gegen einen Dritten angeordnet werden, der im Besitz der Mietsache ist, wenn gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt und der Vermieter vom Besitzerwerb des Dritten erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung Kenntnis erlangt hat. Fraglich ist, ob diese Vorschrift auch gegen den Ehegatten eines Mieters anwendbar ist, wenn dieser nicht Mitmieter ist.
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Schmid, Jürgen, Familiengerichtliche Kooperation in Fällen von Kindsmisshandlung und sexuellem Missbrauch, FamRB 2014, 267-272
Fälle von Kindsmisshandlung und sexuellem Missbrauch stellen Sonderfälle in den Sorge- und Umgangsverfahren dar. Der Beitrag des Verfassers, der Mitglied einer Arbeitsgruppe des “Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch“ war, zeigt auf, wie alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen in derartigen Fällen möglichst effektiv vorgehen können.
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Finger, Peter, Neues internationales Recht der Ehescheidung (VO Nr. 1259/2010 – Rom III) – Nachträge und Ergänzungen, FamRB 2014, 273-277
Für Verfahren auf Ehescheidung und auf Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, die den notwendigen Auslandsbezug aufweisen, gelten in Deutschland bei Antragstellung nach dem 21.6.2012 die Bestimmungen der (europarechtl.) VO Nr. 1259/2010. Sie sind im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit ergangen und binden so nur die teilnehmenden Mitgliedstaaten, zu denen Deutschland zählt, werden dabei aber für alle Beteiligten Grundlage, die die jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen erfüllen, durchgängig durch ihre persönliche Aufenthaltsnahme in dem Mitgliedsstaat, der die Sache entscheiden soll. Vorrangig wird die Rechtswahl der Eheleute, die allerdings auf Rechtsordnungen festgelegt sind, die mit ihren Lebensverhältnissen enge und nachvollziehbare Verbindungen aufweisen, Art. 5. Sonst gilt die Anknüpfungsleiter aus Art. 8, die auf das gemeinsame gewöhnliche Aufenthaltsrecht abstellt, die (gemeinsame) Staatsangehörigkeit anders als bisher in Art. 17 EGBGB zurückdrängt und erst mit dritter Wertigkeit entscheiden lässt, während an vierter Stelle die lex fori steht. Scheidungsfolgen werden dagegen weiterhin nach ihren eigenen Regeln behandelt, also Ansprüche aus ehelichem Güterrecht (etwa) nach Art. 15 EGBGB und Unterhaltsansprüche nach der EuUntVO bzw. dem Unterhaltsprotokoll.Der Bericht schließt an FamRBint 2013, 37 an.
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Schmuck, Michael, Mehrverkehr statt Seitensprung – die Sprache des Familienrechts, FamRB 2014, 277-278
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Neue aktuelle Rentenwerte, FamRB 2014, 278-279
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Sukzessivadoption durch Lebenspartner, FamRB 2014, 279
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ElterngeldPlus beschlossen, FamRB 2014, 279
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BGH: Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, FamRB 2014, 279
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VGH München: Eigenständige Klagebefugnis des alleinerziehenden Elternteils auf Unterhaltsvorschuss, FamRB 2014, 279
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BGH: Schutzanordnung nach § 1 GewSchG des Familiengerichts bindet Strafgericht nicht, FamRB 2014, 279
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BFH: Grds. keine Abziehbarkeit der Kosten einer Erstausbildung, FamRB 2014, 280
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www.vorsorge-europa.eu, FamRB 2014, 280
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 30.06.2014 17:16