Otto Schmidt Verlag

Heft 3 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 3, Erscheinungstermin: 1. März 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Eheliches Güter- und Vermögensrecht

  • BGH v. 20.7.2011 - XII ZR 149/09, Rückgewähr von Schwiegerelternzuwendungen, FamRB 2012, 69-70
  • OLG Hamburg v. 29.4.2011 - 12 UF 32/10, Abweisung der Auskunftsstufe zum Zugewinnausgleich wegen Verwirkung gem. § 1381 BGB, FamRB 2012, 70

Unterhaltsrecht

  • BGH v. 7.12.2011 - XII ZR 151/09, Stichtag für eheliche Lebensverhältnisse; Billigkeitsabwägung in Form der Dreiteilung bei Gleichrang, FamRB 2012, 71-74
  • BGH v. 7.12.2011 - XII ZR 159/09, Präklusion nach vorangegangener Klageabweisung, FamRB 2012, 74-75

Versorgungsausgleich

  • BGH v. 30.11.2011 - XII ZB 79/11, Ausgleich geringfügiger betrieblicher Anrechte im Versorgungsausgleich, FamRB 2012, 75-76
  • OLG Oldenburg v. 8.11.2011 - 14 UF 61/11, Abzugsfähigkeit von Teilungskosten, FamRB 2012, 76-77
  • OLG Jena v. 7.11.2011 - 2 UF 316/11, Umrechnungsanordnung bei externer Teilung nach § 16 VersAusglG, FamRB 2012, 77

Kindschaftssachen

  • BGH v. 23.11.2011 - XII ZB 293/11, Keine Beschwerdebefugnis des Jugendamts gegen Anordnung der Ergänzungspflegschaft, FamRB 2012, 77-78
  • OLG Hamm v. 29.12.2011 - II-2 WF 314/11, Keine Beteiligtenstellung der Großeltern im Verfahren nach § 1666 BGB, FamRB 2012, 78-79

Abstammung/Adoption

  • OLG Stuttgart v. 15.9.2011 - 11 WF 155/11, Beteiligung der Kinder des Annehmenden am Adoptionsverfahren, FamRB 2012, 79

Verfahrensrecht

  • BGH v. 2.11.2011 - XII ZB 317/11, Anwaltliche Pflicht zur Fristenprüfung, FamRB 2012, 79-80
  • OLG Brandenburg v. 6.1.2012 - 13 WF 235/11, Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde, FamRB 2012, 80-81
  • OLG Düsseldorf v. 1.12.2011 - I-10 W 149/11, Mietrechtsstreitigkeit keine sonstige Familiensache, FamRB 2012, 81-82
  • OLG Zweibrücken v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11, Rechtsmittel gegen unzulässige Teilentscheidung im Verbundverfahren, FamRB 2012, 82-83
  • OLG Braunschweig v. 6.10.2011 - 2 UF 92/11, Frist zur Anhängigmachung von Folgesachen, FamRB 2012, 83-84
  • OLG München v. 26.9.2011 - 11 W 1719/11, Vor der Scheidung + nach der Scheidung = 2 Beratungshilfe-Angelegenheiten, FamRB 2012, 84-85

Steuerrecht

  • BFH v. 12.9.2011 - VIII B 70/09, Einkommen-/Schenkungsteuer: Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung, FamRB 2012, 85

Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft

  • OLG Naumburg v. 22.8.2011 - 2 Wx 49/11, Regelmäßig keine Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Rechnungslegung, FamRB 2012, 85-86

Aktuelle Praxisfragen

  • Burschel, Hans-Otto, Der Zugewinn und die latente Steuerlast, FamRB 2012, 87-89
    “Aus Gründen der Gleichbehandlung dürfte es allerdings geboten sein, eine latente Steuerlast auch bei der Bewertung anderer Vermögensgegenstände (etwa bei Grundstücken, Wertpapieren oder Lebensversicherungen) dann zu berücksichtigen, wenn deren Veräußerung – bezogen auf die Verhältnisse am Stichtag und ungeachtet einer bestehenden Veräußerungsabsicht – eine Steuerpflicht auslösen würde. Denn eine Bewertung, die auf den am Markt erzielbaren Preis abstellt, hat die mit einer Veräußerung zwangsläufig verbundene steuerliche Belastung wertmindernd einzubeziehen.” Dieses obiter dictum des XII. Senats des BGH in seiner Entscheidung vom 2.2.2011, in der es um die Bewertung einer freiberuflichen Praxis ging, erfordert ein grundsätzliches Umdenken bei der Zugewinnausgleichsberechnung, denn die vom BGH beispielhaft aufgeführten weiteren Vermögensgegenstände, zu denen neben den vom BGH genannten Grundstücken, Wertpapieren und Lebensversicherungen auch die sog. vermögenswirksamen Leistungen zählen, dürften in der Praxis weitaus häufiger zu bewerten sein als freiberufliche Praxen. Der Autor zeigt auf, auf welche Punkte der Anwalt sein Augenmerk zukünftig besonders zu richten hat.
  • Schwamb, Werner, Wermutstropfen in den Entscheidungen des BGH zu § 18 VersAusglG: keine kumulative Prüfung der Abs. 1 und 2 bei gleichartigen Anrechten, FamRB 2012, 89-93
    Zwei Jahre nach der Reform des Versorgungsausgleichs hat der BGH mit vier Grundsatzentscheidungen den bisher hoch streitigen Anwendungsbereich der Geringfügigkeitsklauseln in § 18 VersAusglG eingegrenzt. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit den Ausführungen des BGH in den Entscheidungen v. 30.11.2011 – XII ZB 344/10 und XII ZB 328/10 sowie v. 18.1.2012 – XII ZB 501/11 zum Verhältnis der Abs. 1 und 2 des § 18 VersAusglG auseinander.
  • Griesche, Gerhard, Die Fristen für Anträge auf Schuldnerschutz bei der Zwangsvollstreckung in Familienstreitsachen, FamRB 2012, 93-96
    In Familienstreitsachen, zu denen nach § 112 Abs. 1 FamFG auch die Unterhaltssachen gehören, hat sich mit Inkrafttreten des FamFG die Zwangsvollstreckung grundlegend geändert. Im Ergebnis kommt eine vorläufige Vollstreckbarkeit, wie sie im allgemeinen Zivilprozess geregelt ist, nicht mehr in Betracht. Um den Schuldnerschutz vor Eintritt der Rechtskraft der Endentscheidung dennoch zu gewährleisten, enthält § 120 Abs. 2 Satz 2 und 3 FamFG Bestimmungen, nach denen der Schuldner die Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung erreichen kann. In der Praxis haben diese Regelungen besonders in Unterhaltssachen Bedeutung erlangt, wobei sich Probleme ergeben haben, die noch einer endgültigen Klärung bedürfen. Hierzu gehört u.a. die Frage, welche Folgen es hat, dass der Schuldner in der ersten Instanz des Verfahrens einen Schutzantrag nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG nicht gestellt hat, nach Verkündung der Endentscheidung dann aber in der Beschwerdeinstanz von der Möglichkeit des § 120 Abs. 2 Satz 3 FamFG Gebrauch machen will. Vor allem auf diese Problematik geht der Verfasser näher ein.
  • Schürmann, Heinrich, Tabellen zur Einkommensermittlung 2012, FamRB 2012, 97-99
    Die nachfolgenden Tabellen sollen der Praxis eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit und des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens ermöglichen. Alle Beträge bieten einen realistischen Anhaltspunkt, können aber die konkrete Berechnung im Einzelfall nicht ersetzen, da das Nettoeinkommen von zahlreichen individuellen Einflüssen abhängt.

  • Gesetzentwurf zum MediationsG in Vermittlungsausschuss überwiesen, FamRB 2012, 99-100
  • BGH: Ende der Rechtsmittelfrist bei allgemeinem Feiertag, FamRB 2012, 100

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.03.2012 10:03