Otto Schmidt Verlag

Heft 5 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des FamRB (Heft 5, Erscheinungstermin: 1. Mai 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Eheliches Güter- und Vermögensrecht

  • BGH v. 9.2.2011 - XII ZR 40/09, Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich, FAMRB 2011, 133-134

Ehescheidung

  • OLG Hamm v. 5.10.2010 - II-2 F 218/10, Böser Schein der Scheinehe kein Hindernis, FAMRB 2011, 134

Unterhaltsrecht

  • BGH v. 2.3.2011 - XII ZR 44/09, Begrenzung des Krankheitsunterhalts, FAMRB 2011, 135-136
  • BGH v. 16.2.2011 - XII ZR 108/09, Begrenzung des Aufstockungsunterhalts, FAMRB 2011, 136
  • OLG Brandenburg v. 18.1.2011 - 10 UF 161/10, Ausbildungsunterhalt für Master-Studium, FAMRB 2011, 136-137

Versorgungsausgleich

  • BGH v. 2.2.2011 - XII ZB 133/08, Berechnung der schuldrechtlichen Versorgungsrente nach § 1587g BGB a.F., FAMRB 2011, 137-138
  • OLG Brandenburg v. 22.9.2010 - 9 UF 98/10, Kein Versorgungsausgleich bei gekündigter Lebensversicherung, FAMRB 2011, 138-139

Kindschaftssachen

  • BVerfG v. 1.12.2010 - 1 BvR 1572/10, Unzulässige Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie, FAMRB 2011, 139
  • OLG Celle v. 25.2.2011 - 10 WF 48/11, Keine Befangenheitsablehnung des Sachbearbeiters des Jugendamts in Kindschaftssachen, FAMRB 2011, 140

Verfahrensrecht

  • BGH v. 19.1.2011 - XII ZB 326/10, Beschwerdeberechtigung von Prozessgegnern bei Ablehnung der Betreuung, FAMRB 2011, 140-141
  • BGH v. 16.12.2010 - V ZR 215/09, Voraussetzungen eines Vollstreckungsschutzantrags bei drohendem Suizid des bisherigen Eigentümers, FAMRB 2011, 141-142
  • BGH v. 25.11.2010 - VII ZB 5/08, Pfändungsschutz für Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung, FAMRB 2011, 142
  • BGH v. 23.9.2010 - VII ZB 23/09, Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen unterhaltspflichtiger Schuldner, FAMRB 2011, 142-143
  • OLG Stuttgart v. 10.1.2011 - 13 W 69/10, Vermögensauseinandersetzung geschiedener Eheleute als sonstige Familiensache, FAMRB 2011, 143-144
  • OLG Dresden v. 3.1.2011 - 20 WF 1189/10, Abänderung einer Jugendamtsurkunde nach § 239 FamFG durch den Unterhaltsberechtigten, FAMRB 2011, 144

Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft

  • BGH v. 9.2.2011 - XII ZB 526/10, Qualifikation des Sachverständigen, FAMRB 2011, 145-146
  • BGH v. 2.2.2011 - XII ZB 467/10, Anforderungen an die Aufhebung einer Betreuung, FAMRB 2011, 146
  • OLG München v. 27.10.2010 - 33 UF 1538/10, Vergütung für den Vereinsvormund, FAMRB 2011, 146-147

Sonstiges

  • OLG Stuttgart v. 4.5.2010 - 12 U 178/09, Anwaltshaftung bei Grundstücksschenkung im Weg des Insichgeschäfts zugunsten Vorsorgevollmachtnehmers, FAMRB 2011, 147-148

Aktuelle Praxisfragen

  • Gutdeutsch, Werner, Konkurrenz von zwei Ehegatten: Wie geht es weiter?, FAMRB 2011, 148-153
    Die Entscheidung des BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918 / 10, FamRZ 2011, 437 = FamRB 2011, 66 hat die Unterhaltsberechnungsmethode des BGH bei Konkurrenz von zwei Ehegatten missbilligt. Hier sollen Vorschläge gemacht werden, wie in diesen Fällen nun gerechnet werden kann.
     
  • Griesche, Gerhard, Das Verhältnis zwischen § 522 Abs. 2 ZPO und § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG in Ehe- und Familienstreitsachen, FAMRB 2011, 154-156
    Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1.9.2009 haben die Familiensenate der Oberlandesgerichte von der Möglichkeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO eine Berufung durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, in gleicher Weise Gebrauch gemacht wie in anderen Zivilprozessen auch. Inwieweit diese Bestimmung seit dem 1.9.2009 noch angewendet werden darf, ist dadurch zweifelhaft geworden, dass nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG unter anderem von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen abgesehen werden kann, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind. Bisher ist nicht hinreichend geklärt, in welchem Verhältnis die beiden genannten Vorschriften zueinander stehen.Im Übrigen gibt es Reformbestrebungen, die Vorschrift des § 522 ZPO gänzlich abzuschaffen (BT-Drucks. 17/4431; 17/5388). Die Bundesregierung plant aber nur, im Zivilprozess die Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, durch den das Berufungsgericht nach § 522 Abs. 2 ZPO eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen hat, zu beseitigen. Sie hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, durch den gegen Zurückweisungsbeschlüsse nach dieser Vorschrift bei einer Beschwer über 20.000 € das Rechtsmittel einer Nichtzulassungsbeschwerde eingeführt werden soll und die Vorschrift deutlicher als zwingende formuliert wird: BT-Drucks. 17/5334.
     
  • Hauß, Jörn, Plausibilitätskontrolle von Versorgungsbewertungen im Versorgungsausgleich, FAMRB 2011, 156-163
    Im Versorgungsausgleich ist die Bewertung der auszugleichenden Versorgungen durch den Versorgungsträger oftmals nicht nachvollziehbar, weil dieser auf die “Heubeck-Tabellen” verweist oder sonstige Berechnungsparameter benutzt, die nicht offengelegt werden. Die Anwaltschaft und die Gerichte sind daher vielfach nicht in der Lage, die Plausibilität der Versorgungsausgleichsauskünfte nachzuvollziehen. Gleichwohl gehört es zum anwaltlichen Kerngeschäft, die Richtigkeit der Versorgungsausgleichsauskünfte zu prüfen. Dies gilt umso mehr, als im neuen Versorgungsausgleichsrecht fehlerhafte Bewertungen von Versorgungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr korrigiert werden können. Das in diesem Beitrag vorgestellte Berechnungsformular ermöglicht bei Nutzung der fünf abgedruckten Tabellen eine Plausibilitätskontrolle von Versorgungsausgleichsauskünften in wenigen Minuten.
     
  • Reform des Vormundschaftsrechts verabschiedet, FAMRB 2011, 164
  • PKH-Bekanntmachung (PKHB) 2011, FAMRB 2011, 164

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.04.2011 09:16