Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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5 Stunden Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO mit dem FamRB abdecken!
Alle Beiträge mit Lernerfolgskontrollen finden Sie in den Heften und auch im Berater-Modul. Bei Fragen zum Berater-Modul einfach anrufen: 0221 93738-997.
Wie funktioniert`s?
Seit Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen müssen Fachanwälte gem. § 15 FAO mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachweisen. 5 Zeitstunden dürfen dabei im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden.
Die neuen Anforderungen können Sie bequem mit der Lektüre des FamRB erfüllen, indem Sie bei uns mit exklusiven Online-Tests für Abonnenten ein entsprechendes Fortbildungszertifikat erwerben.
Wir bieten im Laufe des Jahres viele Beiträge des FamRB für das FAO-Selbststudium anbieten und schreiben Ihnen für die gründliche Lektüre von 5-6 Heft-Seiten jeweils eine Zeitstunde gut. Die erforderliche Lernerfolgskontrolle gewährleisten wir dadurch, dass wir im Multiple-Choice-Verfahren online Fragen zu den Beiträgen stellen.
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Selbststudium mit dem FamRB in 3 Schritten:
1. Registrierung und Log-in
Sie sind bereits für die Nutzung des Berater-Moduls Familienrecht registriert und nutzen diese Datenbank?
Dann melden Sie sich zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort direkt hier an:
Sie sind noch nicht für die Nutzung des Berater-Moduls registriert? Bei Fragen einfach anrufen: 0221 93738-997.
2. Lektüre
Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft deutlich mit dem Button "15 FAO" gekennzeichnet. Die Lektüre von ca. 5-6 Zeitschriftenseiten entspricht einer Stunde Selbststudium. Das sind im Regelfall ein etwas längerer oder zwei kurze Aufsätze bzw. Rechtsprechungsbearbeitungen.
Lesen Sie den Beitrag/die Beiträge zum Zweck des Selbststudiums gründlich durch.
3. Lernerfolgskontrolle
Beantworten Sie nun die nach dem Login zu sehenden Fragen, indem Sie jeweils eine mögliche Antwort ankreuzen. Nach Durchführung der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen das Ergebnis im Rahmen eines Berichts angezeigt. Bei Bestehen wird Ihnen automatisch ein Zertifikat ausgestellt, das Sie per E-Mail erhalten und zusammen mit dem Bericht zum Zweck der Anerkennung bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen können.
Fragen zur Technik?
Sollten Sie Rückfragen zur Registrierung oder zum Verfahren haben, kontaktieren Sie unsere Hotline.
Hotline
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Tel.: 0221/93738-777
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