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Konfliktmanagement in Zeiten von Corona: Neues Webinar am 7. und 12. Mai
Konflikte gehen nicht in Quarantäne: Die COVID-19-Pandemie belastet zahlreiche Geschäfts- und Vertragsbeziehungen mit drängenden Konflikten. Zugleich begrenzt sie die Möglichkeiten, Konflikte in persönlichen Verhandlungen beizulegen.
Dr. Andreas Hacke (RA, FCIArb, FAHGesR) zeigt Ihnen im zweistündigen Webinar "Konfliktmanagement in Zeiten von Corona: Mediations- und Schiedsverfahren effizient online führen" auf, wie Sie diese Verfahren durch Nutzung einfacher, öffentlich zugänglicher Plattformen auch online weiter durchführen können. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 2h gem. ZMediatAusbV. Gleich anmelden!
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MELDUNGEN
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OLG Koblenz 4.6.2020, 7 UF 201/20 |
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Der Besitz kinder- bzw. jugendpornografischer Videos kann das dringende Bedürfnis schaffen, im Wege einstweiliger Anordnung Regelungen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung zu treffen. Maßgeblich ist, ob der Besitz der Videos Anlass zu der Annahme gibt, dass bei dem Betreffenden pädophile Neigungen vorliegen oder zumindest die Gefahr begründet ist, dass die Videos im Beisein eines Kindes angeschaut und diesem hierbei zugänglich gemacht werden. |
[OLG Koblenz Pressemitteilung v. 28.7.2020]
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Hessisches FG v. 29.1.2020 - 9 K 182/19 |
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Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit können auf die krankheitsbedingte Unterbrechung eines Freiwilligendienstes übertragen werden. Insoweit ist es auch unschädlich, wenn der Freiwilligendienst nach der Unterbrechung bei einem anderen Träger fortgesetzt wird. |
[lareda.hessenrecht ]
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BGH v. 18.3.2020 - XII ZB 213/19 |
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Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst nicht die Befugnis des Obhutselternteils, für sein Kind eine Vereinbarung über die Rückübertragung der Unterhaltsansprüche i.S.v. § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB II zu schließen. |
[BGH online]
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Hessisches FG v. 11.3.2020 - 9 K 1344/19 |
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§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG stellt eine abschließende Regelung für alle Prozesskosten, auch Kosten für eine Strafverteidigung, dar. Dies gilt auch für Aufwendungen von Eltern für ihr heranwachsendes (vgl. § 155 JGG) Kind. |
[lareda.hessenrecht]
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Niedersächsisches FG v. 19.2.2020 - 9 K 20/19 |
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Ein Vater, der seinen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebenden minderjährigen Sohn entsprechend dem vereinbarten Umgangsrecht nahezu an jedem zweiten Wochenende abholt und betreut, leistet einen nicht unwesentlichen zeitlichen Betreuungsanteil i.S.v. § 32 Abs. 6 Satz 9 Alt. 2 EStG und kann damit der Übertragung des ihm zustehenden Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrags) auf die Kindesmutter wirksam widersprechen. Das FG hat sich dabei insbesondere mit der Frage der Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenze in zeitlicher Hinsicht auseinandergesetzt. |
[Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz]
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VG Hamburg v. 16.4.2020 - 11 E 1630/20 |
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Das in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg vom 2.4.2020 geregelte ausnahmslose Verbot, die eigenen Kinder in Kinderschutzeinrichtungen persönlich zu besuchen, verletzt die Eltern in ihren Grundrechten, indem es zu einem kompletten Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kinder führt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil eine Differenzierung - etwa nach dem Alter der Kinder, der Qualität der bisherigen Eltern-Kind-Beziehung, der Häufigkeit der bisherigen Umgangskontakte oder sonstigen Aspekten - nicht stattfindet. |
[VG Karlsruhe PM vom 17.4.2020]
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FG Düsseldorf v. 10.3.2020 - 10 K 2918/18 Kg |
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Nach deutschem Recht liegt eine selbstständige Erwerbstätigkeit vielmehr bereits dann vor, wenn eine eigenverantwortliche Tätigkeit für eigene Rechnung am allgemeinen Markt zur Erzielung von Einnahmen in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Erforderlich ist die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen. |
[FG Düsseldorf online]
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BGH v. 11.3.2020 - XII ZB 446/19 |
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Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender zu korrigieren ist. |
[BGH online]
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BGH v. 26.2.2020 - XII ZB 531/19 |
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Im Falle einer vollständig auszusetzenden Kürzung der Versorgung wegen Unterhalt (§§ 33, 34 VersAusglG) bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen eine "dynamische" Beschlussformel, bei der der Kürzungsbetrag als Produkt der ausgeglichenen Entgeltpunkte, der maßgebenden Zugangs- und Rentenartfaktoren sowie dem jeweils aktuellen Rentenwert angegeben ist, wenn der sich daraus ergebende Kürzungsbetrag auf einen konkret bezifferten Höchstbetrag begrenzt ist, der der Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten entspricht. |
[BGH online]
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BVerfG v. 25.2.2020 - 1 BvR 1282/17 |
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Ist im Online-Archiv eines Magazins ein mehr als 35 Jahre zurückliegender Bericht auffindbar, aus dem sich ein Kindschaftsverhältnis zu einem ehemaligen Oberbürgermeister einer deutschen Großstadt ergibt, so verletzt dies den betroffenen Sohn nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und die gebotene Grundrechtsabwägung führt nicht zu einem "Recht auf Vergessen". Die Beeinträchtigungen, die für den Sohn aus der Zugänglichkeit des Berichts und der Kenntnis seiner Abstammung folgen, haben keine Bedeutung, die das grundsätzliche Interesse der Presse und der Allgemeinheit an der fortgesetzten Verfügbarkeit inhaltlich nicht modifizierter Presseberichte übersteigt. |
[BVerfG PM Nr. 26 vom 24.4.2020]
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AG Hannover v. 7.4.2020 - 605 F 3405/18 |
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Das AG Hannover hat auf Antrag der mutmaßlichen Tochter die zwangsweise Einbeziehung der Eltern des mutmaßlichen Vaters in das Abstammungsgutachten beschlossen. |
[AG Hannover PM v. 14.4.2020]
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Anwaltsmediatoren, die in Berlin praktizieren, müssen die derzeitigen Einschränkungen bei Mandantenbesuchen nach der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung hinnehmen. Nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März 2020 gilt stadtweit grundsätzlich die Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. |
[OVG Berlin-Brandenburg]
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OVG Berlin-Brandenburg v. 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 |
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Das OVG Berlin-Brandenburg hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der die Antragstellerin ein Besuchsrecht bei ihrem schwerkrankem Vater zu Ostern in einem Pflegewohnheim erreichen wollte. |
[LAG Berlin-Brandenburg online]
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BFH v. 28.11.2019 - III R 11/18 |
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Beantragen Ehegatten die Einzelveranlagung und den hälftigen Abzug von Sonderausgaben nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG, so sind die von beiden Ehegatten getragenen Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und hälftig zu verteilen. Erst danach ist getrennt für jeden Ehegatten die Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG durchzuführen. |
[BFH online]
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BGH AKTUELL
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Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
[Verlag Dr. Otto Schmidt]
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BLOG
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Problemstellung: M zahlt Nachscheidungsunterhalt an F, kommt in Rente und könnte sich den Unterhalt nun nicht mehr leisten, weil seine Rente durch den Versorgungsausgleich gekürzt ist - aus dem F ihrerseits noch keinen Nutzen zieht, weil sie jünger und noch nicht Rentnerin ist. In der Ex-Familie entsteht eine Liquiditätslücke. Die Lösung bieten §§ 33, 34 VersAusglG: In (maximal) der Höhe des (geschuldeten) Unterhaltes wird die Rentenkürzung ausgesetzt.
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AUS DEM HEFT
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von VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann, Münster
Die Pandemie hat das gesellschaftliche Leben bis in seine Grundfesten erschüttert. Die wirtschaftlichen Folgen, das zeichnet sich bereits jetzt ab, werden weitaus gravierender sein, als es bei der weltweiten Wirtschaftskrise von 2008 der Fall war. Unser Autor VorsRiOLG a.D. Heinrich Schürmann hat sich im aktuellen Heft des FamRB intensiv mit der Frage auseinandergesetzt (FamRB 2020, 199), welche Auswirkungen die Krise auf das Unterhaltsrecht hat.
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Impressum
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
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Verantwortlich für den Inhalt:
Ulla Beckers-Baader
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Tel.: 0221-93738-511
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